Gefährdende Inhalte

Jugendschutzrelevante Inhalte findet man in allen Bereichen des Internets – leider auch in vielen Kommunikationsdiensten. Hier werden sie meist von den Usern eingestellt: Texte, Links, Bilder oder kurze Video-Clips lassen sich leicht hochladen – z.B. im Profil, im eingebundenen Blog und in Fotoalben. Anderen kann man z.B. Kommentare zu Bildern oder Gästebucheinträge hinterlassen. Auch in Gruppen und Foren tauschen sich User aus, außerdem verfügen einige Communitys über weitere „Mitmach-Funktionen“ wie z.B. Foto-Battles und –Votings oder Quize.

Überall dort, wo User ohne eine Kontrolle durch den Anbieter Inhalte veröffentlichen können, fand jugendschutz.net im Rahmen der Recherchen immer auch problematische und sogar jugendgefährdende Inhalte.

 

Pornografie

Bereits Nicknames können sexuell explizite Botschaften vermitteln (z.B. „jungeFotze4you“). Neben pornografischen Texten und Bildern enthalten Gruppen und Profile auch Links zu indizierten Porn-Sites, auf denen teils auch Inhalte zu finden sind, die in Deutschland absolut unzulässig sind (z.B. Gewalt- und Tierpornografie).

Gerade unter Jugendlichen sind zudem Kettenbriefe und Gästebucheinträge beliebt, die ganze Linklisten zu pornografischen Websites oder lustig gemeinte Sammlungen von Pornofilmtiteln beinhalten. In Gruppen, die meist jugendliche Manga-Fans gründen, werden immer wieder auch pornografische Comic-Bilder („Hentai“) eingestellt und getauscht.

 

Rechtsextremismus

Rechtsextreme Gruppierungen nutzen verstärkt die Möglichkeiten der Kommunikationsangebote im Internet, um ihre Propaganda unter Jugendlichen zu verbreiten. Hier ist es relativ einfach, neonazistische, diskriminierende und zum Hass anstachelnde Inhalte einzustellen, solange die Beiträge nicht explizit gegen Gesetze verstoßen. Profile und Gruppen bewerben Websites, die rechtes Gedankengut transportieren und sich häufig in Angebot und Optik speziell an eine jugendliche Zielgruppe richten. In Communitys werden Slogans propagiert, denen viele Jugendliche zunächst zustimmen – der Bezug zum Rechtsextremismus wird nicht sofort deutlich (z.B. „Gegen Kinderschänder“). Überdies finden sich viele Gruppen, die sich mit einschlägigen Bands der rechtsextremen Szene und deren Liedtexten beschäftigen.

Neben legalen Inhalten werden immer wieder auch strafrechtlich relevante Inhalte wie z.B. Hakenkreuze, volksverhetzende Texte und Videos von indizierten oder sogar beschlagnahmten Liedern veröffentlicht.

jugendschutz.net beschäftigt sich intensiv mit dem Thema Rechtsextremismus und betreibt eine Website, auf der Sie weitere Informationen zu Inhalten und deren Verbreitung im Internet finden:
www.hass-im-netz.info

 

Gewalt

Web-Adressen, die zu Seiten mit gewalthaltigen Inhalten, Grausamkeiten und Geschmacklosigkeiten führen, werden häufig auf den Schulhöfen ausgetauscht. Viele dieser Seiten sind indiziert, weil die Inhalte die Menschenwürde verletzen (z.B. Bilder und Videos von Unfallopfern oder reale Tötungsszenen), unter Jugendlichen gilt der Besuch jedoch mitunter als Mutprobe. Auch in Kommunikationsangeboten werden diese Adressen weitergegeben – z.B. über Nachrichten, Gruppenbeiträge (auch als Teil von Gruppennamen) und Gästebücher. Einige User setzen Links im Profil (z.B. im Feld „Meine Homepage“) oder laden entsprechende Bilder und Videos hoch. In Profilen oder Gruppen lassen sich auch Ausschnitte von indizierten oder gar beschlagnahmten Filmen und Computerspielen finden.

 

Rechtliches

Auch in Kommunikations-diensten müssen Vorgaben aus Straf- und Jugendschutzrecht eingehalten werden. Mehr…

Verstöße melden!

Informieren Sie den Betreiber eines Kommunikations-dienstes über Verstöße oder wenden Sie sich an eine Meldestelle:

jugendschutz.net 

oder

fsm/eco

Die Chat-Broschüre

Praktischer Leitfaden. Mehr...

Weblog (kurz Blog)

Zusammengesetzt aus engl. „World Wide Web“ und Logbuch. Gemeint ist damit eine Art Online-Tagebuch, in dem ein Blogger z.B. seine eigenen Erlebnisse festhalten oder über ein bestimmtes Thema informieren kann. Blogs gibt es in Form von Websites, aber auch integriert in Communitys – meist sind sie öffentlich einsehbar.

Nickname (kurz Nick)

Spitzname, den man sich bei der Anmeldung zu einem Chat und einigen Communitys gibt. Jeder Nickname kann nur einmal pro Angebot vergeben werden.

Indizierung

Erfolgt bei Medien, die als jugendgefährdend eingestuft werden. Diese dürfen Minderjährigen nicht zugänglich gemacht oder beworben werden – indizierte Websites z.B. dürfen nicht verlinkt oder als Suchergebnis einer deutschen Suchmaschine angezeigt werden.

Beschlagnahme

Erfolgt bei Medien, deren Verbreitung gegen Strafgesetze verstößt, die also z.B. Volksverhetzungen oder (Kinder-)Pornografie beinhalten. Diese können von Gerichten eingezogen werden.