Deine Daten
Unter persönlichen Daten versteht man identifizierende Informationen zu einer Person – z.B. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse, Telefon- und Handynummer, aber auch Informationen über Interessen, Hobbys und natürlich Fotos und Videos.
Wie mit den Daten anderer umgegangen werden sollte
Kinder und Jugendliche präsentieren in Communitys nicht nur sich selbst, sondern sprechen auch über Freunde und laden Fotos und Videos hoch, auf denen auch diese zu sehen sind. Eigene persönliche Daten sind schutzbedürftig – die von anderen noch viel mehr. Daran sollte man denken, wenn man Daten von Freunden preisgibt. Auch wenn man das Foto selbst aufgenommen hat: die abgebildete Person hat das Recht zu entscheiden, ob sie im Internet gezeigt werden möchte oder nicht – bei Minderjährigen müssen sogar die Eltern der Veröffentlichung zustimmen. Handelt man dem zuwider, stellt das Hochladen der Fotos eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten dar.
Auch bei Bildern von Stars, bei Musikdateien oder Filmen gilt es Urheberrechte zu beachten. Der Urheber kann ansonsten seine Rechte einklagen – und das kann teuer werden.
Was Anbieter mit den Daten machen
Nicht alle persönlichen Daten, die abgefragt werden, dienen allein der Vernetzung – auch der Anbieter kann davon profitieren: Kontaktdaten können z.B. gesammelt und an Unternehmen weiterverkauft werden, die dann Werbung an E-Mail- oder Postadresse schicken. Angaben über Interessen und Hobbys können zur Analyse des Kaufverhaltens und der Lebensgewohnheiten genutzt werden – und somit auch für personalisierte Werbung innerhalb einer Community.
Was ein Anbieter mit den Daten seiner User macht, steht meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Datenschutzbestimmungen des Angebots. Diese Texte sind oft lang und kompliziert – kaum lesbar für Kinder und Jugendliche. Helfen Sie Ihrem Kind dabei, sich über den Datenschutz seiner Lieblings-Community zu informieren!
Was zu beachten ist:
- Bei der Anmeldung nur die unbedingt erforderlichen Felder ausfüllen.
- Werden die Daten an Dritte weitergegeben? Wenn ja, an wen? Kann man die Weitergabe ablehnen?
- Welche Daten werden gespeichert? Werden sie vollständig gelöscht, wenn man einzelne Inhalte entfernt oder die Mitgliedschaft aufgibt?
Wohin man sich wenden kann:
- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit www.bfdi.bund.de
- Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. www.verbraucherzentrale.de
Datenschutz in Sozialen Netzwerken – Interview mit dem Bundesbeauftragten
jugendschutz.net sprach mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar über Datenschutzrisiken und Schutzmöglichkeiten auf Community-Plattformen.
Die Nutzung von Social Communitys basiert auf der Angabe persönlicher Daten, über die sich die Nutzerinnen und Nutzer finden und vernetzen können. Was bedeutet das für das informationelle Selbstbestimmungsrecht?
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung soll gewährleisten, dass jeder Einzelne selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten bestimmen kann. Bei den heute ständig wachsenden Möglichkeiten, Daten aus unterschiedlichen Quellen zu vernetzen, ist dieser Anspruch aber bereits in der analogen Welt kaum noch durchzusetzen. Dies ist gefährlich: Wenn Daten aus unterschiedlichsten Quellen zusammengeführt und datenbankenübergreifend ausgewertet werden, steigt die Gefahr einer umfassenden Registrierung der Persönlichkeit dramatisch. Die Fülle der Auswertungsmöglichkeiten ist selbst für Datenschützer kaum zu überschauen. Um wie viel weniger sind dann Laien, gerade Kinder und Jugendliche, in der Lage nachzuvollziehen, wer was wann über sie weiß.
Noch immer ist Vielen nicht klar, dass die ins Netz gestellten Informationen oftmals nicht rückholbar sind, dort ein „ewiges Leben“ gewinnen, bei einer Bewerbung das „Aus“ bedeuten können und der Betroffene die Verfügungsgewalt über „seine“ Daten auf Dauer verliert. Und schon machen die Ersten aus diesen ramponierten Lebensläufen ein Geschäft: „Defend your reputation!“- Dienste zur Imagepflege sollen erste Hilfe leisten und Unerwünschtes löschen.
Wir Datenschützer kämpfen nicht gegen das Internet und elektronische Kontaktmöglichkeiten. Doch die Bedingungen müssen stimmen. Jeder muss ohne Bevormundung selbst entscheiden können, wie viel er von sich preisgibt.
Welche Konsequenzen sollten die Betreiber von Social Communitys daraus ziehen?
Die Betreiber von Communitys dürfen sich nicht hinter dem Argument der Selbstbestimmung verstecken. Vielmehr sollten sie diese Selbstbestimmung durch technische Vorkehrungen ermöglichen, ihre User verständlich und offen über den Umgang mit ihren Daten aufklären und ihnen mehr Kontrolle über deren Verwendung geben. Es kann nicht sein, dass eine Social Community mithilfe des „Kleingedruckten“ versucht, das Privatleben der User wirtschaftlich zu verwerten. Profile müssen einfach und vollständig zu löschen sein und Betreiber müssen verhindern, dass Daten von Dritten kopiert werden.
Pflicht sollten auch datenschutzfreundliche Standardeinstellungen sein, gerade bei den Einstellungen zum Schutz der Privatsphäre. Es muss auch möglich sein, Dienste unter Pseudonym zu nutzen. Jedermann hat ein Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten in einem Netzwerk.
Welche gesetzlichen Pflichten haben Anbieter im Umgang mit persönlichen Daten?
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur zulässig, soweit eine gesetzliche Grundlage es erlaubt oder wenn der Betroffene – freiwillig und informiert – eingewilligt hat. Dies birgt erheblichen Sprengstoff, versucht man auf dieser Grundlage die gängigen Probleme beim Umgang mit personenbezogenen Daten im Internet zu lösen.
Telekommunikations- und Telemediengesetz regeln im Wesentlichen nur die Verkehrs- und Nutzungsdaten, nicht aber die Inhalte. Betreiber müssen diese Regelungen berücksichtigen, wenn sie das Nutzungsverhalten registrieren wollen, oder auch bei der Verwaltung der Mitgliederdaten. Ebenso müssen sie technische Maßnahmen treffen, um etwa Identitätsdiebstahl vorzubeugen. Doch gerade weil Mitglieder wesentlich selbst für von ihnen eingestellte Inhalte verantwortlich sind, haben die Betreiber deren Entscheidungen über die Zugänglichkeit zu diesen Daten zu respektieren. Das gilt auch, wenn ein Mitglied von ihm eingestellte Inhalte löscht – dies ist für den Betreiber verbindlich.
Gerade im Internet wird für die Datenverarbeitung regelmäßig eine Einwilligung eingeholt. Diese ist jedoch nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht. Es ist auf den Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sowie, soweit im Einzelfall erforderlich oder auf Verlangen, auf die Folgen der Verweigerung der Einwilligung hinzuweisen. Doch wie soll man eigenverantwortlich handeln können, wenn man gar nicht die Tragweite der „Privatsphäre“-Einstellungen seiner Social Community versteht?
Gibt es Datenschutzregelungen, die speziell für Kinder und Jugendliche gelten?
Leider noch nicht. Gerade beim Thema Einwilligung ist dies ein Problem. So ist letztlich nicht eindeutig geklärt, wann Jugendliche mündig sind, selbst in eine Datenverarbeitung einzuwilligen.



