Anbahnung eines sexuellen Missbrauchs
Das größte Risiko gehen Kinder und Jugendliche ein, wenn sie sich mit Fremden verabreden, die sie nur aus dem Internet kennen. Deutsche und internationale Studien belegen, dass die Bereitschaft dazu hoch ist – am liebsten ohne die Begleitung eines Erwachsenen. In der JIM-Studie 2010 gaben z.B. 26% der befragten Jugendlichen an, sich bereits mit Chat-Partnern getroffen zu haben. Die Gefahr, der sie sich hierbei aussetzen, können sie kaum abschätzen. Die schlimme Folge kann nicht nur z.B. ein gewalttätiger Übergriff durch andere Jugendliche, sondern auch ein realer sexueller Missbrauch sein.
Die Recherchen von jugendschutz.net belegen, dass Kommunikationsangebote schlimmstenfalls genutzt werden, um einen realen sexuellen Missbrauch anzubahnen. Die Vorbereitungen eines solchen Übergriffs erfolgen dabei meist in drei Schritten:
Die Täterinnen und Täter versuchen zunächst, das Vertrauen der potentiellen Opfer zu gewinnen („Grooming“). Der scheinbar freundliche und interessierte Kontakt kann sich über einen längeren Zeitraum erstrecken und dient dazu, das Kind auszuhorchen, um Anknüpfungspunkte zu finden: Alter, Wohnort, E-Mail-Adresse, Handynummer, vor allem aber Hobbys und Interessen. Teilweise wird bereits in dieser Phase die „Bereitschaft“ des Kindes zu einem sexuellen Treffen durch das Übersenden von Pornografie getestet. Während das sexuelle Interesse des Chat-Partners in vielen Fällen aber höchstens erahnbar ist, werden die sexuellen Wünsche in anderen Fällen bereits im Chat genannt. Manche Belästigerinnen und Belästiger geben hier ihre reale Identität preis, andere erhalten bis zum Treffen ihre Tarnung aufrecht (z.B. als gleichaltrige Freundin bzw. gleichaltiger Freund, Star oder Beschäftigte bzw. Beschäftigter einer Casting-Agentur), um ihr Opfer in Sicherheit zu wiegen.
In der zweiten Phase überprüfen die Täterinnen und Täter durch telefonische Kontakte, per SMS bzw. MMS oder Webcam, ob sie es tatsächlich mit einem Kind oder Jugendlichen zu tun haben und nicht einem „Fake“ aufgesessen sind. Der telefonische Kontakt dient außerdem dazu, die Erfolgsaussichten eines möglichen Treffens auszuloten.
Als letzter Schritt erfolgt die konkrete Verabredung. Hierfür wird meist ein Ort gewählt, der für Kinder und Jugendliche reizvoll ist und ihre Interessen berücksichtigt (z.B. Schwimmbad, Kino).

- E-Mail von erwachsenem Chat-Partner
Im Rahmen der Recherchen von jugendschutz.net wurde überprüft, ob auf diese Weise verabredete Treffen wirklich stattfinden, wenn die Bereitschaft des Kindes vorhanden ist: Die Belästiger (es handelte sich in allen Fällen um Männer) erschienen tatsächlich zur vereinbarten Zeit am Treffpunkt.
Belästigungen per E-Mail, Telefon und Handy
Im Rahmen der Online-Kommunikation wird von Fremden häufig nach anderen Kontaktmöglichkeiten wie z.B. der E-Mail-Adresse oder auch der Telefon- und Handynummer gefragt. Gibt ein Kind oder Jugendlicher diese weiter, kann es zu dauerhaften Belästigungen kommen: Per E-Mail oder Handy übersenden erwachsene Männer z.B. Fotos ihrer erregierten Geschlechtsteile und pornografische Texte. Mitunter fragen Belästigerinnen und Belästiger Minderjährige gezielt nach ihrem Fotohandy, mit dessen Hilfe sie Nacktaufnahmen machen und versenden sollen.

- Anfrage nach dem Besitz eines Fotohandys
Hat die Belästigerin bzw. der Belästiger eine Telefonnummer erhalten, kann sie bzw. er immer wieder anrufen – z.B. mitten in der Nacht. Auch wenn Kontaktversuche über längere Zeit abgeblockt werden, können immer wieder Nachrichten auf der Mailbox oder im E-Mail-Postfach landen, die eindeutige Angebote, Drohungen oder jugendgefährdende Bilder beinhalten.


