Rechtliches

Kommunikationsdienste – Kein rechtsfreier Raum


In Kommunikationsdiensten gelten die gleichen rechtlichen Regelungen wie im realen Leben. Vorgaben aus Straf- und Jugendschutzrecht müssen auch dort eingehalten werden.

 

Was beim Chatten beachtet werden muss

Unproblematisch ist die Verwendung von fiktiven Identitäten und Nicknames, da die Verwendung von Pseudonymen typischerweise zum Wesen dieser Dienste gehört. Nicht erlaubt ist allerdings das Annehmen der Identitäten anderer Personen.

Verboten ist es, andere zu beleidigen („Du Drecksau“), zu Gewalt gegen Bevölkerungsgruppen oder Einzelpersonen aufzurufen („Tötet alle Asylanten“/“Tötet Lea“) oder Nazikennzeichen zu nutzen („Heil Hitler“).

Verboten ist das Veröffentlichen oder Übermitteln von pornografischen, gewalt- oder den Nationalsozialismus verherrlichenden Filmen, Bildern oder Texten.

Verboten ist es insbesondere, Minderjährige über das Internet sexuell zu belästigen oder einen realen sexuellen Missbrauch vorzubereiten. Der Gesetzgeber sieht für diese Form des Anbahnens von sexuellen Kontakten Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren vor.

Verboten sind Bloßstellungen, permanente Belästigungen oder falsche Behauptungen über eine andere Person (Cyberbullying bzw. -mobbing): Neben Straftatbeständen wie Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung kann dadurch das Recht am eigenen Bild oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Opfer verletzt werden (z.B. wenn intime Fotos veröffentlicht oder verschickt werden).

 

Erhöhte Sorgfaltspflicht – Betreiber tragen Verantwortung

Verstöße entfernen und Täter sanktionieren

Betreiber von Kommunikationsdiensten sind für widerrechtliche Handlungen ihrer User erst dann verantwortlich, wenn sie Kenntnis davon erhalten. Unzulässige Inhalte müssen zeitnah entfernt, auffällig gewordene User angemessen sanktioniert werden (z.B. durch Ausschluss aus dem Dienst). Bei strafbaren Verstößen wie sexuellen Belästigungen oder Mobbing sind Betreiber verpflichtet, der Polizei Beweisdaten wie gespeicherte IP-Adressen zur Verfügung zu stellen.

Gefahren für Kinder und Jugendliche

Kommunikationsdienste sind potentielle Gefahrenquellen für Kinder und Jugendliche. Deshalb sind – besonders wenn sich Angebote an eine minderjährige Zielgruppe richten – erhöhte Sorgfaltspflichten von den Betreibern zu fordern. Auch wenn aufgrund der Masse und Flüchtigkeit der Inhalte kein hundertprozentiger Schutz möglich ist, sind zumindest Maßnahmen umzusetzen, durch die Risiken minimiert werden. Hierzu gehören z.B. sichere Anmeldeverfahren, gute Vorkonfigurationen der Privatsphäreeinstellungen, technische Schutzlösungen, zielgruppengerechte Gefahrenaufklärung und besonders ein effektives Moderationskonzept.

 

Anzeige erstatten – was ist zu beachten?

Im Fall sexueller Belästigung oder massiven Mobbings sollte ein Strafverfahren eingeleitet werden. Erstatten Sie bei der Polizei so zeitnah wie möglich Anzeige – je schneller die Ermittlungen beginnen, desto wahrscheinlicher sind bei den Betreibern die notwendigen Daten noch vorhanden. Bereiten Sie die Anzeige möglichst gut vor – je mehr Daten Sie zur Verfügung stellen können, desto höher sind die Erfolgsaussichten der Ermittlungen.

Notieren Sie alle vorhandenen Angaben:


  • Datum und Uhrzeit des Übergriffs, den Sie zur Anzeige bringen möchten

  • Name des Angebots, in dem der Vorfall passierte (möglichst unter Angabe von Links z.B. auf das Profil des Täters, den besuchten Chatraum etc.)

  • Nickname/Name und weitere bekannte Daten der Täterin oder des Täters (z.B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer, gesendete E-Mails und Dateien, Messenger-Adresse etc.)

  • Beschreibung des Vorfalls

Sichern Sie Beweise:


  • Per Screenshot können Sie eine Kopie der Bildschirmanzeige erstellen: Drücken Sie gleichzeitig die Tasten „Alt“ und „Druck“. Öffnen Sie dann Word oder ein Grafikprogramm – mit den Tasten „Strg“ und „V“ fügen Sie das Bildschirmabbild ein und können es speichern.

  • Speichern Sie vorhandene E-Mails, andere Nachrichten oder übersendete Dateien komplett. Löschen Sie keine Daten. Wenn Sie kinderpornografisches Material erhalten haben, wenden Sie sich unbedingt sofort an die Polizei!

  • Teilen Sie der Täterin bzw. dem Täter nicht mit, dass Sie sich an die Polizei wenden, aber vermeiden Sie – wenn nötig unter einem Vorwand – den weiteren Kontakt. Ermitteln Sie nicht auf eigene Faust.

Verstöße melden!

Informieren Sie den Betreiber eines Kommunikations-dienstes über Verstöße oder wenden Sie sich an eine Meldestelle:

jugendschutz.net 

oder

fsm/eco

Chat-Atlas

Informationen und Einschätzungen einzelner Kommunikations-dienste finden Sie in unserem Chat-Atlas.

Die Chat-Broschüre

Praktischer Leitfaden. Mehr...

Nickname (kurz Nick)

Spitzname, den man sich bei der Anmeldung zu einem Chat und einigen Communitys gibt. Jeder Nickname kann nur einmal pro Angebot vergeben werden.